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Lizenzbestimmungen für Software (LIS)
Präambel
netDV erstellt und testet ihre Software mit größter Sorgfalt. Dennoch müssen wir Sie als Auftraggeber darüber aufklären, dass keine Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit des zugrunde liegenden Datenbestandes übernommen werden kann.
§ 1 Nutzungsumfang
(1) netDV räumt dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der überlassenen DV-Systeme ein.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht, die Software in seinem Computernetzwerk zu nutzen. Nutzung der Software ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung der Software und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer. Eine Vervielfältigung der Bedienungsanleitung ist ausgeschlossen.
(3) Dem Auftraggeber ist untersagt, die Software in anderen Computernetzen zu betreiben. Wenn es zur Sicherung der künftigen Benutzung der Software erforderlich ist, ist ihm das Anfertigen nur einer einzigen Kopie zu Sicherungszwecken erlaubt. Die Sicherungskopie darf nur zur Wiederherstellung einer im Rahmen des Lizenzvertrages zulässigen Nutzung verwendet werden.
(4) Es ist Ihnen untersagt, die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder abgeleitete Werke zu erstellen. Sie werden die von netDV angebotene Registrierungsmöglichkeit nutzen, um als autorisierter Lizenznehmer registriert und über aktualisierte Versionen dieser Software informiert werden zu können.
§ 2 Weitergabe der Software
Das Nutzungsrecht an der Software können Sie als Auftraggeber nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung von netDV und nur unter den Bedingungen eines Vertrages an einen Dritten übertragen. Die Vermietung der Software ist ausdrücklich untersagt.
§ 3 Inhaberschaft von Rechten
Die Software und die zugehörigen Dokumentationen, welche in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen, sind urheberrechtlich geschützt. netDV behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software und den Dokumentationen vor. Sie verpflichten sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um missbräuchliche Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch Sie und über Sie in den Besitz der Software gelangt sind, zu unterbinden.
§ 4 Änderungen und Aktualisierungen
netDV ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Software zu aktualisieren oder zu revidieren. Nach Verfügbarkeit einer Produktaktualisierung haben Sie als registrierter Nutzer, das Recht, diese von netDV zum listenmäßig angegebenen Preis zu beziehen.
§ 5 Rechte Dritter
Die im Produkt genannten Softwarebezeichnungen sowie Markennamen der jeweiligen Firmen unterliegen im Allgemeinen warenzeichen-, marken- oder patentrechtlichem Schutz.
§ 6 Sonstige Bestimmungen
Um einem Datenverlust vorzubeugen, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation von neuer Software grundsätzlich eine Sicherung Ihrer Daten erfolgen muss. Dies gilt ebenfalls für die Installation der vorliegenden netDV Software. Darüber hinaus sind der Nutzungshäufigkeit entsprechend regelmäßig Datensicherungen durchzuführen.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
netDV sichert zu, dass die Software mit Sorgfalt entwickelt und geprüft wurde und im Sinne der zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Produktbeschreibung brauchbar ist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate. Wird innerhalb der Gewährleistungspflicht ein Mangel von Ihnen gemeldet, der unter die Mängelgewährleistungspflicht fällt, so wird er durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Erfolgt dies nicht innerhalb angemessener Frist, so haben Sie Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Im Falle der Wandlung wird Ihnen der Kaufpreis erstattet, jedoch reduziert um einen angemessenen Betrag für die bis dahin gezogene Nutzung. Die Mängelbeseitigung werden Sie durch Informationen und Auskunftgebung Ihrerseits unterstützten. netDV ist berechtigt, Ihnen den Arbeitsaufwand und die angefallen Kosten zu berechnen, falls ein von Ihnen geltend gemachter Mangel netDV nicht anzulasten ist. Eine Haftung für Ihnen entstehende Schäden und Folgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden sei durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens netDV verursacht worden. Sind Sie ein Kaufmann, wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung der netDV ist auf den tatsächlich für die Software bezahlten Betrag beschränkt. Im Rahmen der Gewährleistung und Haftung können Sie sich nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, falls Sie die online zur Verfügung gestellten Produktaktualisierungen nicht in Anspruch nehmen und eine Mangelbeseitigung dadurch hätte erreicht werden können. Schadensersatzansprüche und die Pflicht zur Fehlerbeseitigung entfallen generell, wenn der DV-Systemnutzer selbst oder durch Dritte Änderungen an den Programmen durchgeführt hat. netDV haftet ebenfalls nicht, sofern nicht zugelassene Hardware eingesetzt wurde.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
netDV ist bei Verstößen aus diesem Vertrag berechtigt, jederzeit das erteilte Nutzungsrecht zu widerrufen. Bei Widerrufung des Nutzungsrechts sind Sie verpflichtet, sämtliche in Ihrem Besitz befindliche Programme, einschließlich der Dokumentation, oder sonstiger Materialien zu zerstören bzw. diese kostenfrei an den Vertragshändler zurückzusenden. Wird Ihnen während der Gewährleistungszeit das Nutzungsrecht des Programms durch Dritte untersagt, geben Sie netDV die Gelegenheit, die Software so zu ändern, dass sie keine Schutzrechte mehr verletzt und dadurch der Untersagungsgrund entfällt. Sie erkennen bei einem Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen einen Schadensersatzanspruch von netDV dem Grunde nach an.
§ 9 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der netDV.
(3) Für Streitigkeiten ist das Gericht am Ort des Unternehmens der netDV zuständig.
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